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Fördermöglichkeiten im Überblick

Ihr Ziel: Sie möchten Ihre Kosten durch den Einsatz von Förderungen signifikant senken.

 

→ Übersicht: Hier finden Sie eine Übersicht der Förderungen und die Links zu den Fördergebern.

 

→ Beratung: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir beraten Sie umfassend.
 

Europäischer Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg:

Gefördert werden können Teilnehmer, deren Wohnort oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg liegt. Für den Förderzeitraum ab September 2023 kann ein Zuschuss von 30% der Seminar-Nettokosten beantragt werden. Teilnehmer ab dem 55-sten Lebensjahr werden mit 70% der Seminar-Nettokosten bezuschusst. Zertifizierungskosten werden nicht gefördert.
Die Zusage für die Bewilligung führt der Bildungsanbieter nach ausführlicher Beratung durch. Bitte fordern Sie bei uns die Datei zur Zielgruppenabfrage an.

Link zu Infos des ESF

Anfrage

Förderung von Arbeitssuchenden nach AZAV (Arbeitsförderung):

Wir sind als Bildungsträger nach den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und zugelassen. Die Zulassung als Bildungsträger erfolgt durch eine unabhängige fachkundige Stelle (bei uns Quacert in Schwäbisch Gmünd), die die Prüfung der Qualitätsstandards durchführt und das Zertifikat erteilt. Jährlich wird mit einem Überwachungsaudit die Stabilitat des Unternehmens geprüft und das Zertifikat bestätigt.
Der verantwortliche Auditor bestätigt uns seit 2017 jährlich das hohe, und laufend verbesserte, Qualitätsniveau unseres Unternehmens und unserer Weiterbildungsmaßnahmen.

Sie sind derzeit auf Arbeitssuche oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Informieren Sie sich über die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit oder direkt über die Förderbedingungen durch einen Bildungsgutschein.

Unsere IPMA-Qualifizierungsmaßnahmen sind somit als Bildungsmaßnahmen zugelassen und über das Online Erkundungstool "New Plan" (ehemals Kursnet) gelistet.

Gefördert werden Arbeitssuchende mit Bildungsgutschein zu 100% der Weiterbildungs- und der Zertifizierungs-Kosten .
Sie finden unsere mit Bildungsgutschein förderbaren Kurse in "New Plan":

Link zu unseren Kursen bei der BA (New Plan)

 Anfrage

Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG der Agentur für Arbeit, bundesweit:

Als weitere Möglichkeit können wir als zugelassener Bildungsträger die Förderung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen über die Nationale Weiterbildungsstrategie unterstützen.

Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ergänzt das Qualifizierungschancengesetz und ermöglicht die Förderung von Menschen, die sich in einem "Engpassberuf" wie Projektmanager/in weiterentwickeln möchten oder durch zusätzliche Qualifikation dort einsteigen möchten. Sie werden über einen Bildungsgutschein gefördert.

Unternehmen und Unternehmer/innen werden über das Beschäftigungssicherungsgesetz während der Kurzarbeit gefördert. Abhängig von der Unternehmensgröße werden die Weiterbildungs- und Zertifizierungskosten mit bis zu 100% gefördert.
Zusätzlich kann der Arbeitsausfall während der Weiterbildungsmaßnahme mit kompensiert werden.

Informationen zu den Förderquoten für Firmen erhalten Sie über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie über diese Förderübersicht

Zusätzlich hier die Information für Arbeitgeber über den Arbeitgeberservice der BA.
 

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Menschen, die eine berufliche Weiterentwicklung in einem Engpassberuf (hier Projektmanager) anstreben oder deren Arbeitsplatz bedroht wird, wenn sie sich nicht an die höheren Anforderungen des weltweiten Wettbewerbs anpassen.

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Gefördert wird, wenn

  • die Berufsausbildung min 4 Jahre zurückliegt
  • die letzte geförderte Weiterbildung min 4 Jahre zurückliegt
  • die Weiterbildung für neue Herausforderungen qualifiziert
  • die Weiterbildung von einem zugelassenen Bildungsträger intern oder extern durchgeführt wird
  • die Weiterbildung min 120 Stunden dauert
  • sich das Unternehmen an den Lehrgangskosten in Höhe der restlichen Kosten nach Förderung beteiligt

Das Unternehmen muß dazu einen Förderantrag über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit stellen. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderquote und stellt einen entsprechenden Bildungsgutschein für den Mitarbeiter aus. Für mehrere Mitarbeiter kann auch hier ein Sammelantrag gestellt werden.

Wir unterstützen gerne bei der Erstellung der Unterlagen und bei der Kommunikation mit den Fördergebern.
Wir sind nach AZAV zugelassener Bildungsträger und Sie finden unsere mit Bildungsgutschein förderbaren Kurse nach IPMA-Standard im Online Erkundungstool "New Plan" (ehemals Kursnet):

Link zu unseren Kursen bei der BA (New Plan)

  Anfrage

Bildungszeit:

Seit Juli 2015 haben Arbeitnehmer das Recht auf bezahlte Freistellung durch ihren Arbeitgeber für bis zu 5 Tage im Jahr um eine Weiterbildung durchzuführen. Informationen über die Förderung in Baden Württemberg finden Sie hier.

 Anfrage

 

 

Ermäßigung für Studenten:

Als Student/in erhalten Sie bei uns 30% Ermäßigung auf die Kursgebühr des Basislevel-Kurses. Teilweise bietet die PMZert Ermäßigungen bei den Prüfungsgebühren.

 Anfrage

 

Bitte lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch zu Ihren speziellen Fördermöglichkeiten beraten...

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