Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG der Agentur für Arbeit, bundesweit:
Als weitere Möglichkeit können wir als zugelassener Bildungsträger die Förderung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen über die Nationale Weiterbildungsstrategie unterstützen.
Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz ergänzt das Qualifizierungschancengesetz und ermöglicht die Förderung von Menschen, die sich in einem "Engpassberuf" wie Projektmanager/in weiterentwickeln möchten oder durch zusätzliche Qualifikation dort einsteigen möchten. Sie werden über einen Bildungsgutschein gefördert.
Unternehmen und Unternehmer/innen werden über das Beschäftigungssicherungsgesetz während der Kurzarbeit gefördert. Abhängig von der Unternehmensgröße werden die Weiterbildungs- und Zertifizierungskosten mit bis zu 100% gefördert.
Zusätzlich kann der Arbeitsausfall während der Weiterbildungsmaßnahme mit kompensiert werden.
Informationen zu den Förderquoten für Firmen erhalten Sie über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie über diese Förderübersicht
Zusätzlich hier die Information für Arbeitgeber über den Arbeitgeberservice der BA.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden Menschen, die eine berufliche Weiterentwicklung in einem Engpassberuf (hier Projektmanager) anstreben oder deren Arbeitsplatz bedroht wird, wenn sie sich nicht an die höheren Anforderungen des weltweiten Wettbewerbs anpassen.
Wie sind die Rahmenbedingungen?
Gefördert wird, wenn
- die Berufsausbildung min 4 Jahre zurückliegt
- die letzte geförderte Weiterbildung min 4 Jahre zurückliegt
- die Weiterbildung für neue Herausforderungen qualifiziert
- die Weiterbildung von einem zugelassenen Bildungsträger intern oder extern durchgeführt wird
- die Weiterbildung min 120 Stunden dauert
- sich das Unternehmen an den Lehrgangskosten in Höhe der restlichen Kosten nach Förderung beteiligt
Das Unternehmen muß dazu einen Förderantrag über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit stellen. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderquote und stellt einen entsprechenden Bildungsgutschein für den Mitarbeiter aus. Für mehrere Mitarbeiter kann auch hier ein Sammelantrag gestellt werden.
Wir unterstützen gerne bei der Erstellung der Unterlagen und bei der Kommunikation mit den Fördergebern.
Wir sind nach AZAV zugelassener Bildungsträger und Sie finden unsere mit Bildungsgutschein förderbaren Kurse nach IPMA-Standard im Online Erkundungstool "New Plan" (ehemals Kursnet):
Link zu unseren Kursen im Portal "New Plan"
Link zu unseren Kursen im Portal “Mein Now"
Anfrage